Geförderte Weiterbildung nach §82 SGB III im Online & KI Marketing
Für Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeitenden, die Marketing intern aufbauen wollen.
Wie hoch ist die mögliche Förderung?
Orientierungswert nach § 82 SGB III – abhängig von individueller Prüfung
Kursintensität passt sich an Vertragsstunden an.
Nur für die Schätzung des möglichen Arbeitsentgeltzuschusses.
Z.B. 40 (VZ), 30, 25, 20 …
Digital Marketing Weiterbildung (AZAV)
Kurskosten fest: –
Umfang: 470 UE (à 45 Min)
Umfang: 470 UE (à 45 Min)
Dann können Kurskosten ggf. bis zu 100% förderfähig sein (Einzelfallprüfung).
Bitte prüfe deine Eingaben.
Ergebnis (Orientierungswert)
„Bis zu“-Werte – abhängig von individueller Prüfung
Mögliche Förderung gesamt (bis zu)
–
Kurskosten-Zuschuss (bis zu)
–
Lohnzuschuss (bis zu)
–
Hinweis: Das Ergebnis stellt einen unverbindlichen Orientierungswert
dar.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Prüfung ab.
Verbindlich entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
Wichtiger Zusatz: Eine Förderung in Höhe von „bis zu 100%“ ist nicht in allen Fällen und nicht für alle Zielgruppen möglich. Insbesondere können z. B. Schüler:innen und Schulabsolvent:innen in der Regel nicht unter die 100%-Förderung fallen.
Förderfähigkeit prüfen & Strategie klären (30 Min.)
Wichtiger Zusatz: Eine Förderung in Höhe von „bis zu 100%“ ist nicht in allen Fällen und nicht für alle Zielgruppen möglich. Insbesondere können z. B. Schüler:innen und Schulabsolvent:innen in der Regel nicht unter die 100%-Förderung fallen.
Rechtlicher Hinweis zur Förderberechnung
Die dargestellten Beträge stellen ausschließlich unverbindliche Orientierungswerte dar. Eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist abhängig von den individuellen Voraussetzungen des Unternehmens und der teilnehmenden Person sowie von der Einzelfallprüfung und Bewilligung durch die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die tatsächliche Förderhöhe kann von den hier dargestellten Werten abweichen. Verbindliche Auskünfte und Entscheidungen trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle.